Arten und Aufbau von Reden in der römischen Antike

 

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Es gibt drei zu unterscheidende Redegattungen:

1) die Festrede ( genus demonstrativum ), die eine Person lobt oder aber auch tadelt.

2) beratende/politische Rede ( genus deliberativum ): z.B. pro und contra über ein politisches Thema

3) die Gerichtesrede ( genus iudicale ), die auf der einen Seite zur Anklage und auf der anderen Seite zu Verteidigung eingesetzt wird.

Außerdem gibt es in der rhetorischen Theorie verschiedene Redeteile (partes orationis):

1) Eine Rede sollte dieser Theorie nach mit der Einleitung ( exordium) beginnen, die auf die Einstimmung
des Zuhörers abzielt.

2) Weitergeführt wird sie mit der Darlegung des Sachverhaltes. Dieser Redeteil wird narratio auch genannt.

3) die Einführung in die Argumente (divisio)

4) die Beweisführung, d.h. der Beweis der eigenen Argumente (confirmatio).

5) die Widerlegung der gegnerischen Argumente (confutatio)

6) der Abschluss der Rede (conclusio).